Antidumpingrecht / Schutzmaßnahmen
Handelspolitische Schutzmaßnahmen wie Antidumpingmaßnahmen und Antisubventionsmaßnahmen spielen für Wirtschaftsteilnehmer eine außerordentlich bedeutsame Rolle im internationalen Wirtschaftsverkehr und gehören zu den Kerntätigkeitsgebieten der Kanzlei. Die Einführung von handelspolitischen Maßnahmen kann erhebliche ökonomische Auswirkungen für den Wirtschaftszweig der Gemeinschaft, Importeure sowie drittländische ausführende Hersteller haben. In der EU sind vier
handelspolitische Schutzverfahren vorgesehen:
- Antidumpingverfahren
- Antisubventionsverfahren
- Schutzmaßnahmenverfahren, die aus fünf unterschiedliche Verordnungen besteht, sowie
-
Schutz gegen Handelshemmnisse.
Das Antidumping- und Antisubventionsverfahren bilden dabei die wichtigsten handelspolitischen Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen werden in Form eines Zolls eingeführt, die oft als "Strafzölle" bezeichnet werden. Diese Bezeichnung ist etwas ungenau, denn der Zoll darf die Dumpingspanne bzw. Höhe der Subvention oder die Schadensbeseitigungsschwelle, welche auch immer niedriger ist, nicht übersteigen (sog. "lesser duty rule"). Im Rahmen von Antidumping- und Ausgleichzöllen können die Unionsorgane zwischen 3 Formen von Zöllen wählen: einem Wertzoll (ad valorum Zoll), einem spezifischen Zollsatz und einem Mindesteinfuhrpreis. Ausführende Hersteller können auch eine freiwillige Verpflichtung anbieten, wonach er sich verpflichtet, den unternehmensspezifischen Mindesteinführpreis zu beachten.
- Beratungsangebot für EU-Hersteller und Industrieverbände
- Beratungsangebot für Importeure und drittländische ausführende Hersteller
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